Feuerwerke in Österreich emittieren mehr Feinstaub als alle Dieselnutzfahrzeuge in einem ganzen Jahr

Belastung von Umwelt und Tieren, Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit

Im Rahmen einer Vortragsreihe über Feinstaubbelastung in Österreich mit Prof. Puxbaum, TU-Wien, Prof. Sturm, TU-Graz und Dr. Amann IIASA hat Frau Dr. Bruna Illini, ÖVK in ihrem Vortrag nachgewiesen, dass Feuerwerke in Österreich mehr Feinstaub emittieren als alle Dieselnutzfahrzeuge in einem gan­zen Jahr. Darüber hinaus sind Feuerwerke eine unzulässig hohe Lärmbelastung für Wildtiere und verursachen jährlich schwere Verletzungen oft mit Todesfolge bei Menschen.

Für die Berechnung der PM10 Emissionen (Feinstäube mit einer Korngröße kleiner als 10 μm) wurde eine mittlere Zusammensetzung der benutzten Pyrotechnikartikel angenommen:
● Inertstoffanteil (Karton, Holz, Kunststoff, Ton und sonstige) 62 bis 75 %
● Pyrotechnische Bestandteile: 25 – 40%
● Davon Effektsätze 30 – 50 %, der Rest Schwarzpulver
● Die Effektsätze enthalten Metalle, Perchlorate, Nitrate, Bindemittel wie Harze oder Wachs, Kohle, Chlorate, PVC und zahlreiche andere Hilfsstoffe.

Die pyrotechnischen Bestandteile setzen beim Abbrennen 380g bis 750g PM10 pro kg frei.
(Zum Vergleich: Diesel PKW nach der alten Abgasnorm Euro 4 außerorts nur 0,3g pro kg.)

Wie sehr sich Feuerwerke auf die Feinstaubbelastung auswirken, zeigen die Ergebnisse von Staubmessungen im Wiener Luftmessnetz während einer Silvesternacht.

 

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Abbildung 1

Bei der Beurteilung der Abb. 1 ist aber noch zu beachten, dass die angezeigten Konzentratio­nen gemittelte Halbstundenwerte sind, das heißt, die maximalen, tatsächlichen Feinstaubkon­zentrationen sind noch weit höher.

Besonders augenscheinlich wird aber die Feinstaubbelastung aus Feuerwerken, wenn sie mit den Feinstaubemissionen der KFZ verglichen wird:

 

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Abbildung 2

Die jährlichen Feinstaubemissionen aller Nutz­fahrzeuge in Österreich sind jetzt schon geringer als die PM10–Emissionen aus Feuerwerken. Es ist auch deutlich erkennbar, wie die PM10–Emissionen der Dieselnutzfahrzeuge durch im­mer strengere Emissionsgrenzwerte kontinuier­lich abgenommen haben, während die Feuer­werksemissionen mehr oder weniger konstant blieben. Eine deutliche Verringerung der Feinstaubbelas­tung in Österreich kann daher nur dann erreicht werden, wenn auch die Feuerwerksemissionen verringert werden.

Feuerwerksemissionen sind aber auch wegen ihrer chemischen Zusammensetzung äußerst bedenklich, weil bei höheren Staubbelastungen Blei und Barium sogar die maximal zulässi­gen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) überschreiten, also die Schadstoffkonzentra­tionen, die ein arbeitender Mensch – keine Kinder oder alte Menschen – ohne bleibende Schäden übersteht.

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Abbildung 3

Der Lärm bei Feuerwerken ist eine weitere Gefährdung, vor allem für Tiere, die im Gegen­satz zu den Menschen absolut keinen Gefallen an der Knallerei finden. Viele Vögel und Wildtiere fliehen in der Dunkelheit und sterben häufig erschöpft und unterkühlt. Auch Haustiere erleiden sogenannte Knalltrau­mata und sind tagelang verstört. Aber auch Menschen, die den hohen Schalldruck­pegeln von Feuerwerken ausgesetzt sind, erleiden aurale- und extraaurale Beeinträchtigungen.

In ihrem Vortrag zeigte Frau Dr. Illini auch Bilder von grässlichen Verletzungen, die bei Feu­erwerken immer wieder auftreten. Alljährlich verlieren Menschen bei Feuerwerken sogar ihr Leben. Interessant ist auch die Feststellung von Frau Dr. Illini, dass 2/3 der Pyrotechnik-Opfer unter 25 Jahre alt und 97 % der Verletzten männlich sind.

 

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Abbildungen 5

Was ist zu tun?

Am 31. Jänner 2013 waren bei einer Befragung: „Soll man Silvesterfeuerwerke in Zukunft verbieten oder einschränken oder weitermachen wie bisher?“ 10 % für „weiterma­chen wie bisher“ und 90 % für „verbieten oder einschränken“.

Wie schwierig aber ein Umdenken sein dürfte, zeigt auch die Antwort der Burgenländischen Landesregierung auf die Frage von Frau Dr. Illini, ob es nicht möglich wäre, auf die riesigen Feuerwerke im Rahmen der Mörbischer Seefestspiele zu verzichten: „Es fehlt daher derzeit die Datengrundlage, um das Feuerwerk, an dem ein sehr großes wirtschaftliches Interesse besteht, durch die Behörde zu unterbinden. An konkreten, ausreichend abgesicherten Forschungsergebnissen zu diesem Thema sind wir selbstverständlich sehr interessiert.“

Frau Dr. Illini kommt zur Schlussfolgerung: „Dieses Brauchtum ist kein Spaß für alle, son­dern nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung, der den anderen Teil stört und die Tierwelt quält.“

Quellen:
http://www.övk.at/aktuelles/2014/Emissionen_von_Feuerwerken.pdf

Der Österreichische Weg des „(Nicht?-) Raucherschutzes“ verursacht Gesundheitsschäden und widerspricht dem Willen der Bevölkerungsmehrheit.

Neuberger und Petz vom Institut für Umweltmedizin der Medizinuniversität Wien haben in 133 Wiener Gaststätten Feinstaub, das sind Partikel kleiner als 2,5 μm Durchmesser (PM2,5) gemessen (1) und sehr hohe Konzentrationen gefunden. Die höchsten gefundenen Median-Konzentrationen, angegeben in μg PM2,5/m3 Luft, waren in Bars 443.7, in Nachtclubs 421.1, in Kneipen 147.7, in Cafes 106.1, in Raucher-Restaurants 282.4, in Raucher­bereichen neben Nichtraucherräumen 241.3, in Nichtraucherräumen neben Raucher­räumen 67.6 und in reinen Nichtraucherlokalen 6.9 μg PM2,5 /m3 Luft. Die Umweltabteilung der Stadt Wien hat bei ihren Messungen in Raucherlokalen Spitzenwerte bis 600 μg PM2,5/m3 gefunden. (Die EU sieht zum Schutze der Gesundheit einen Jahresmittelwert von 25 μg /m3 vor.)

Prof. Neuberger kommt daher zum Schluss, dass der Aufenthalt und das Speisen in Nicht­raucher­räumlichkeiten neben Raucherräumen wegen der hohen Feinstaubkonzentration gefährlicher ist als der Aufenthalt auf verkehrsreichen Straßen.
Es wurden aber nicht nur diese hohen Partikelkonzentrationen festgestellt, sondern auch die Tatsache, dass 85.1% aller Raucherlokale die gesetzlichen Vorschriften nicht einhalten. Neu­berger kommt daher zur Erkenntnis, dass ein generelles Rauchverbot in allen Gaststätten die kosten­effizienteste Maßnahme ist, cardiovasculare Erkrankungen und erhöhte Sterblichkeit zu verhindern.
In vielen europäischen Staaten wurde dieser Weg erfolgreich beschritten: In Italien gibt es ein streng kontrolliertes generelles Rauchverbot in allen Gaststätten, in Irland, wo in den Pubs traditionell intensivst geraucht wurde, ist die Luft jetzt absolut rauchfrei, und sogar die Tür­kei, wo wahrscheinlich die stärksten Raucher wohnen, hat es geschafft, in allen Gaststätten eine absolut rauchfreie Luft zu garantieren. In Bayern wurde durch einen Volksentscheid eine Verschärfung der gesetzlichen Regelung hin zu einem generellen Rauchverbot erreicht.

In Österreich hingegen gibt es Streitereien, warum Lokale, die kleiner als 50 m2 sind, einfach Raucherlokale bleiben dürfen. Die größeren Lokale, die mit teuren, und wie die Arbeit von Neuberger zeigt, meist höchst ineffizienten Investitionen Raucherbereiche von Nichtraucher­bereichen trennen müssen, schaffen es dennoch nicht, ihre Angestellten und ihre Gäste, häufig mit Kindern, vor gefährlichen Feinstaubkonzentrationen zu schützen.
Immer wieder wird als Argument für die österreichische Lösung der Schutz der persönlichen (Raucher)-Freiheit angeführt, ohne zu berücksichtigen, dass die persönliche Freiheit des Ein­zelnen dort enden muss, wo sie Mitmenschen oder die Allgemeinheit schädigt.

Auch die von wenigen rücksichtsvollen Rauchern freundlicherweise gestellte Frage: „Stört es Sie, wenn ich rauche?“, sollte korrekterweise lauten, „Stört es Sie, wenn ich Sie ein wenig vergifte?“ und beantwortet sich daher von selbst.

Dazu noch ein Link zur Ärzteinitiative gegen Raucherschäden: www.aerzteinitiative.at !

Abschließend noch ein Hinweis auf ein zur Zeit noch nicht beachtetes Feinstaubproblem: PKW mit Benzindirekteinspritzung sind zwar sehr energieeffizient, stoßen aber 10 bis 100 mal mehr Partikel aus als PKW mit herkömmlicher Benzineinspritzung und fünf bis fünfzig­mal mehr Partikel als Diesel-PKW mit Partikelfilter.(2) Der Bericht von ADAC-Messungen (3), zeigt sogar, dass PKW mit Benzindirekteinspritzung bis 10.000 Mal mehr Partikel emit­tieren als die besten Diesel-PKW mit Partikelabscheidungseinrichtungen. PKW mit Benzin­direkteinspritzung müssten daher auch mit entsprechenden Abgasreinigungssystemen ausge­rüstet werden, aber sowohl der Gesetzgeber als auch die Autoindustrie ignorieren zur Zeit noch dieses Problem.

(1) Atmosphere 2011, 2. 171 – 181
(2) Combustion generated Nanoparticles 12TH ETH-Conf. Zürich, 23–25 Juni 2008
(3) http://www.youtube.com/watch?v=ilmN-zmYbuU

„Eine profitable und staubige (Entsorgungs-) Angelegenheit“

Hygienisch bedenkliche Abfälle wie Restmüll, Klärschlämme und Rechengut aus kommunaler Abwasserreinigung (samt den darin enthaltenen Tierkadavern) sollten in geschlossenen Systemen mit entsprechenden mehrstufigen Filteranlagen so rasch wie möglich behandelt werden. In letzter Zeit hat sich daneben auch eine ökologisch nicht sinnvolle Vorgehensweise eingebürgert, die vordergründig Kostenersparnisse bringt. Da biologische Zersetzungsvorgänge bekanntlich zu Wärmeentwicklung führen, kann daher mit Zwangsbelüftung oder mehrmaligem Umlagern innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Gewichtsreduktion der vermischten Abfallmassen um etwa 20 bis 30 % erreicht werden – bei gewichtsbezogenen Verträgen ergibt sich somit eine beachtliche „Kostenreduktion“.

Feinstaub

Die zur Verbrennung angelieferten getrockneten Müllfraktionen und sonstigen hygienisch bedenklichen Fraktionen (wie fäkalhaltiges Rechengut, Sandfanginhalte und Klärschlämme aus kommunaler Abwasserreinigung) verursachen in der Manipulation naturgemäß die Freisetzung von Feinstaub, der sich im Bereich der Anlagen langsam wieder absetzt und somit das Brandrisiko deutlich erhöht. Bei Ablagerung von trockenen Feinstäuben sind selbst Staubexplosionen nicht ausgeschlossen. Es stellt sich die Frage, ob der jeweilige Anlagenbetreiber genügend Personalreserven für tägliches „Staubsaugen“ im Anlieferbereich verfügbar hat. Man kann leicht abschätzen, dass ein derartiger Reinigungsaufwand sich auf täglich mehr als 200 Euro beläuft, der sich bezogen auf eine Fuhre angelieferte biologisch staubtrockene Abfallmischung mit etwa 10 Euro pro Tonne niederschlagen würde (welcher allerdings nicht vom eigentlichen Nutznießer der „Zwischenbehandlung“ bezahlt wird).

Zusätzliche Kosten infolge „Zwischenbehandlung“

Ein besonders problematisches Phänomen ist die Auslösung von Feueralarm durch Rauchmelder auf Grund von Feinstaubwolken, welche bei der Entladung von trockenen Abfallmischungen massiv auftreten. Dies führt zur grotesken Situation, dass die genervten Mitarbeiter im Anlagenbetrieb derartige Warneinrichtungen abschalten bzw. überbrücken, was im Ernstfall eines Brandes zu sehr kostspieligen Folgen führen kann.

Zwecks Minimierung von Emissionen erfolgt im Anlagenbetrieb die Ansaugung von Verbrennungsluft mittels Gebläse aus dem Bereich der Müllbunker. Der feine Müllstaub belegt die Rotorblätter der Gebläse und in weiterer Folge kommt es aufgrund von Unwucht zum Ausfall dieser Anlagen, sodass der Kessel niedergefahren und die Unwucht beseitigt werden muss, bevor der Kessel wieder hochgefahren werden kann. Die Behebung eines derartigen Zwischenfalls kann ein bis drei Tage dauern. Dies bedeutet dann auf jeden Fall einen beachtlichen Erdgasverbrauch für das An- und Abfahren sowie für den Betrieb der Hilfskessel zwecks Energielieferung (z.B. ununterbrochene Versorgung benachbarter Produktionsbetriebe mit Prozessdampf). Die Wartungskosten umfassen daher auch Folgekosten pro Ausfall in der Größenordnung von rund 100.000 Euro, was nicht durch den vertraglichen Behandlungserlös für solcherart „staubenden Abfall“ abgedeckt ist.

Vorzeigeanlagen in Österreich

Für effiziente und saubere thermische Abfallverwertung gibt es in Österreich weltweit vorbildliche Anlagen (siehe Beispiele wie MVA Flötzersteig, Spittelau und Pfaffenau sowie sechs Klärschlamm- und Sonderabfallverbrennungsöfen in Simmering mit Stromerzeugung und Fernwärmeversorgung in Wien, die Anlagen der EVN am Kraftwerksstandort Dürnrohr samt Fernwärmeversorgung für St. Pölten, die Reststoffverwertung ENAGES im Anlagenverbund mit der Papierfabrik Brigl & Bergmeister in Niklasdorf, das RHKW Reststoffheizkraftwerk am Standort Linz-Mitte mit Stromerzeugung und Fernwärmeauskopplung, die RVL mit Hochdruckdampferzeugung für die Versorgung der Lenzing AG, etc.).

„Öko-Dumping“ durch Exporte

Diese Anlagen werden jedoch zunehmend umgangen, um über „biologische Trocknungen“ Gewichtsabnahmen zu bewerkstelligen und den staubenden Rest wenn möglich zu „Dumpingpreisen“ kostengünstig in Richtung Slowakei, Tschechien oder Ungarn (und in Sonderfällen sogar bis nach Bulgarien) zu exportieren. Es handelt sich dabei um „Dumpingpreise“ im wahrsten Sinne des Wortes, da in diesen Ländern das tiefe Entsorgungspreisniveau durch die (in Österreich, Deutschland und Schweiz gesetzlich bereits längst verbotene) noch immer praktizierte Mülldeponierung bestimmt wird (oft werden nur 10 Euro pro Tonne Müll in Rechnung gestellt, die spätere Räumung und Sanierung brisant gewordener Deponiealtlasten kostet dann – gemäß leidvoller Erfahrung in Österreich – dann das etwa zwanzigfache). Dazu passt die legendäre Aussage eines berühmten Pioniers der Mülldeponierung vor 25 Jahren in Österreich: „Profite interessieren mich nicht – fette Profite müssen es sein!“

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ja, aber bei gleichen Umweltstandards!

Die Standards in der Müllentsorgung sind im Vergleich der Anforderungen an Deponierung zwischen Slowakei, Ungarn etc. und Österreich so unterschiedlich wie Tag und Nacht.