Gefährlicher Abfall oder Gebrauchtfahrzeug?

Wer auf Österreichs Autobahnen unterwegs ist, sieht sie öfters: Transporter mit mehr oder weniger beschädigten alten Autos auf dem Weg ins Ausland. Vorher findet man außer Verkehr genommene Kraftfahrzeuge auf Autoplätzen mit nicht ordnungsgemäß ausgestatteten Abstellflächen und dieselben Fahrzeuge später dann in europäischen Häfen zur Verschiffung in Containern. Bei diesen von nicht Berechtigten exportierten Altfahrzeugen handelt es sich regelmäßig um gefährlichen Abfall und der Umwelt wie auch der ordnungsgemäß tätigen Wirtschaft in Österreich entsteht durch illegale Altfahrzeug-Exporte großer Schaden.

Es ist eine äußerst dramatische und besorgniserregende, negative Entwicklung, die bei der Verwertung von Altfahrzeugen in den letzten Jahren sowohl in Österreich, als auch innerhalb der gesamten Europäischen Union zu beobachten war: Nach Kletzmayr [1] wurden 2013 in Österreich 262.000 alte Fahrzeuge bei den amtlichen, zumeist von den österreichischen Versicherungen betriebenen Zulassungsstellen endgültig abgemeldet. Davon wurden nur 67.000 Stück bzw. nur 26 % tatsächlich in die Verwertungskette eingebracht, der Verbleib von 195.000 Stück bzw. von 74 % (!) der Altfahrzeuge ist weitestgehend ungeklärt.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes

Im Jahr 2014 hat man aber nun begonnen, sich dieses Problems verstärkt juristisch anzunehmen. Am Anfang steht eine für die Klassifikation von alten Fahrzeugen sehr wichtiges Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom Juli 2013 (Zl. 2013/07/0032), das 2014 in Informationsveranstaltungen öffentlich vorgestellt und diskutiert wurde. Darin hat der VwGH eindeutige Kriterien hinsichtlich der praxistauglichen und rechtsverbindlichen Unterscheidung zwischen einem Gebrauchtfahrzeug (kein Abfall) und einem Altfahrzeug (Abfall) herausgearbeitet. Grundsätzlich ist ein Altfahrzeug „gefährlicher Abfall“. Nur wenn es ordnungsgemäß „trockengelegt“ und „schadstoffentfrachtet“ wird, ist es kein gefährlicher Abfall mehr. Werden Altfahrzeuge vorher zerlegt und als Ersatzteillager verwendet, handelt es sich um genehmigungspflichtige Behandlung von gefährlichen Abfällen.

Natürlich kann ein Fahrzeug jederzeit abgemeldet und später neuerlich angemeldet werden; im Falle einer endgültigen Abmeldung muss aber in Österreich der Zulassungsstelle ein gemäß § 43 Abs. 1a Kraftfahrzeuggesetz (KFG) gesetzlich verpflichtender Verwertungsnachweis vorgelegt werden. Eine im Sommer 2014 punktuell durchgeführte Nachfrage bei mehreren Zulassungsstellen in Österreich hat gezeigt, dass dieser gesetzlich geforderte Verwertungsnachweis bei der endgültigen Abmeldung eines Fahrzeuges in der Praxis überhaupt nicht nachgefragt wird.

Rechtswidrige Praktiken

Tatsächlich wurden in Österreich – mit stark steigender Tendenz – in den letzten Jahren immer mehr solche Altfahrzeuge, welche aufgrund ihres (schlechten) technischen Zustandes und/oder infolge zu hoher Reparatur- bzw. Instandsetzungskosten als „Abfall“ (Altfahrzeug) einzustufen gewesen wären, endgültig abgemeldet und dann verkauft; Grund dafür ist die zeitgleich stark gewachsene Nachfrage nach Altfahrzeugen aller Art in Osteuropa, Afrika und Asien, wo derartige „Wracks“ nur notdürftig repariert und gerade noch fahrtüchtig gemacht werden oder als „Ersatzteilspender“ dienen.

Der Handel mit Altfahrzeugen – verbunden mit gleichzeitig illegalem Export von solchen, eigentlich als gefährlicher Abfall einzustufenden Altfahrzeugen – hat sich in den letzten Jahren informell zu einem sehr lukrativen und gewinnbringenden Geschäft entwickelt: Tendenz zunehmend. Durchgeführt sowohl durch „fliegende Aufkäufer“, welche ihre Visitenkarten in parkenden, potentiellen Altfahrzeugen hinterlassen (z.B. in Fahrzeugen, deren „Pickerl“ in Kürze abläuft oder schon abgelaufen ist), aber auch durch so manche österreichische Gebrauchtwagen- und Landmaschinenhändler sowie österreichische Gebrauchtwagenbörsen („Wrackbörsen“).

Abgrenzungskriterien und Pflichten in Bezug auf Altfahrzeuge

Mit dem Erkenntnis des VwGH und der soeben im Gang befindlichen Überarbeitung des Erlasses zur österreichischen Altfahrzeugeverordnung [2] sollte nun größere Rechtsklarheit gegeben sein, womit auch weitere Schritte zur Eindämmung illegaler Praktiken gesetzt werden können und müssen!

Ausgehend vom Erkenntnis des VwGH vom Juli 2013 lauten die wesentlichsten Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung von Abfall (Altfahrzeug) und Nicht-Abfall (Gebrauchtfahrzeug):
Der Reparaturaufwand, mit welchem das betreffende Fahrzeug in einen wieder zulassungsfähigen Zustand gebracht werden kann, muss geringer als der Zeitwert des Fahrzeuges sein (Gebrauchtfahrzeug); andernfalls ist das Fahrzeug als „Abfall“ (Altfahrzeug) einzustufen.
Für die Bestimmung des Zeitwert und der Reparaturkosten ist jener Staat maßgeblich, in welchem sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Feststellung dieser beiden Werte befindet (also in Österreich).
Um rechtswidrige Behandlungen und Exporte von Altfahrzeugen zu verhindern, dürfen Autowracks und nicht zulassungsfähige Fahrzeuge nur Berechtigten zur Übernahme solcher Abfälle angeboten und von diesen übernommen werden. Verletzt man diese Pflichten, so kann auch der bisherige Kfz-Eigentümer oder derjenige, der an einer illegalen Übergabe mitgewirkt hat, zur Verantwortung gezogen werden.

Änderungsbedarf im AWG

Um bei Kontrollen von rechtswidrigen Altautoplätzen und -exporten effektiver vorgehen zu können, wäre es sehr zu begrüßen, wenn in das Abfallwirtschaftsgesetz eine Bestimmung über die Beschlagnahme von illegal gelagerten oder transportierten Abfällen eingefügt werden könnte. Nachdem 2014 das Problembewusstsein stark gestiegen und das rechtliche Instrumentarium eine klare Auslegung erfahren hat, wäre es an der Zeit, im Jahr 2015 bessere Werkzeuge zur Umsetzung der bestehenden Vorschriften zur Verfügung zu stellen.

 

Weiterführende Informationen:

„Wertvolle Rostschüsseln“ Umweltschutz 02/2014
http://www.umweltschutz.co.at/fileadmin/ebook/uws-2014-02/files/20.html

„Schrott-Schiebereien geht’s an den Kragen“, Umweltschutz 05/2014
http://www.umweltschutz.co.at/Schrott-Schiebereien-geht-s-an-den-Kragen.712.0.html

[1] Kletzmayr, Walter: Altfahrzeugschwund in Österreich. In: WKO-Workshop „Illegale Abfallexporte“. Wien, 2014. Vgl. auch http://www.autoundwirtschaft.at/print.php?id=6462

[2] Der vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) heraus-gegebene Erlass zur Altfahrzeugeverordnung, BGBl II 2002/47 i.d.F. BGBl II 2014/13, wird derzeit überarbeitet und aktualisiert. Der Entwurf der Überarbeitung wurde im Dezember 2014 zur Begutachtung versendet. Mit einer Veröffentlichung ist im Jänner 2015 zu rechnen.

Feuerwerke in Österreich emittieren mehr Feinstaub als alle Dieselnutzfahrzeuge in einem ganzen Jahr

Belastung von Umwelt und Tieren, Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit

Im Rahmen einer Vortragsreihe über Feinstaubbelastung in Österreich mit Prof. Puxbaum, TU-Wien, Prof. Sturm, TU-Graz und Dr. Amann IIASA hat Frau Dr. Bruna Illini, ÖVK in ihrem Vortrag nachgewiesen, dass Feuerwerke in Österreich mehr Feinstaub emittieren als alle Dieselnutzfahrzeuge in einem gan­zen Jahr. Darüber hinaus sind Feuerwerke eine unzulässig hohe Lärmbelastung für Wildtiere und verursachen jährlich schwere Verletzungen oft mit Todesfolge bei Menschen.

Für die Berechnung der PM10 Emissionen (Feinstäube mit einer Korngröße kleiner als 10 μm) wurde eine mittlere Zusammensetzung der benutzten Pyrotechnikartikel angenommen:
● Inertstoffanteil (Karton, Holz, Kunststoff, Ton und sonstige) 62 bis 75 %
● Pyrotechnische Bestandteile: 25 – 40%
● Davon Effektsätze 30 – 50 %, der Rest Schwarzpulver
● Die Effektsätze enthalten Metalle, Perchlorate, Nitrate, Bindemittel wie Harze oder Wachs, Kohle, Chlorate, PVC und zahlreiche andere Hilfsstoffe.

Die pyrotechnischen Bestandteile setzen beim Abbrennen 380g bis 750g PM10 pro kg frei.
(Zum Vergleich: Diesel PKW nach der alten Abgasnorm Euro 4 außerorts nur 0,3g pro kg.)

Wie sehr sich Feuerwerke auf die Feinstaubbelastung auswirken, zeigen die Ergebnisse von Staubmessungen im Wiener Luftmessnetz während einer Silvesternacht.

 

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Abbildung 1

Bei der Beurteilung der Abb. 1 ist aber noch zu beachten, dass die angezeigten Konzentratio­nen gemittelte Halbstundenwerte sind, das heißt, die maximalen, tatsächlichen Feinstaubkon­zentrationen sind noch weit höher.

Besonders augenscheinlich wird aber die Feinstaubbelastung aus Feuerwerken, wenn sie mit den Feinstaubemissionen der KFZ verglichen wird:

 

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Abbildung 2

Die jährlichen Feinstaubemissionen aller Nutz­fahrzeuge in Österreich sind jetzt schon geringer als die PM10–Emissionen aus Feuerwerken. Es ist auch deutlich erkennbar, wie die PM10–Emissionen der Dieselnutzfahrzeuge durch im­mer strengere Emissionsgrenzwerte kontinuier­lich abgenommen haben, während die Feuer­werksemissionen mehr oder weniger konstant blieben. Eine deutliche Verringerung der Feinstaubbelas­tung in Österreich kann daher nur dann erreicht werden, wenn auch die Feuerwerksemissionen verringert werden.

Feuerwerksemissionen sind aber auch wegen ihrer chemischen Zusammensetzung äußerst bedenklich, weil bei höheren Staubbelastungen Blei und Barium sogar die maximal zulässi­gen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) überschreiten, also die Schadstoffkonzentra­tionen, die ein arbeitender Mensch – keine Kinder oder alte Menschen – ohne bleibende Schäden übersteht.

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Abbildung 3

Der Lärm bei Feuerwerken ist eine weitere Gefährdung, vor allem für Tiere, die im Gegen­satz zu den Menschen absolut keinen Gefallen an der Knallerei finden. Viele Vögel und Wildtiere fliehen in der Dunkelheit und sterben häufig erschöpft und unterkühlt. Auch Haustiere erleiden sogenannte Knalltrau­mata und sind tagelang verstört. Aber auch Menschen, die den hohen Schalldruck­pegeln von Feuerwerken ausgesetzt sind, erleiden aurale- und extraaurale Beeinträchtigungen.

In ihrem Vortrag zeigte Frau Dr. Illini auch Bilder von grässlichen Verletzungen, die bei Feu­erwerken immer wieder auftreten. Alljährlich verlieren Menschen bei Feuerwerken sogar ihr Leben. Interessant ist auch die Feststellung von Frau Dr. Illini, dass 2/3 der Pyrotechnik-Opfer unter 25 Jahre alt und 97 % der Verletzten männlich sind.

 

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Abbildungen 5

Was ist zu tun?

Am 31. Jänner 2013 waren bei einer Befragung: „Soll man Silvesterfeuerwerke in Zukunft verbieten oder einschränken oder weitermachen wie bisher?“ 10 % für „weiterma­chen wie bisher“ und 90 % für „verbieten oder einschränken“.

Wie schwierig aber ein Umdenken sein dürfte, zeigt auch die Antwort der Burgenländischen Landesregierung auf die Frage von Frau Dr. Illini, ob es nicht möglich wäre, auf die riesigen Feuerwerke im Rahmen der Mörbischer Seefestspiele zu verzichten: „Es fehlt daher derzeit die Datengrundlage, um das Feuerwerk, an dem ein sehr großes wirtschaftliches Interesse besteht, durch die Behörde zu unterbinden. An konkreten, ausreichend abgesicherten Forschungsergebnissen zu diesem Thema sind wir selbstverständlich sehr interessiert.“

Frau Dr. Illini kommt zur Schlussfolgerung: „Dieses Brauchtum ist kein Spaß für alle, son­dern nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung, der den anderen Teil stört und die Tierwelt quält.“

Quellen:
http://www.övk.at/aktuelles/2014/Emissionen_von_Feuerwerken.pdf

Der Österreichische Weg des „(Nicht?-) Raucherschutzes“ verursacht Gesundheitsschäden und widerspricht dem Willen der Bevölkerungsmehrheit.

Neuberger und Petz vom Institut für Umweltmedizin der Medizinuniversität Wien haben in 133 Wiener Gaststätten Feinstaub, das sind Partikel kleiner als 2,5 μm Durchmesser (PM2,5) gemessen (1) und sehr hohe Konzentrationen gefunden. Die höchsten gefundenen Median-Konzentrationen, angegeben in μg PM2,5/m3 Luft, waren in Bars 443.7, in Nachtclubs 421.1, in Kneipen 147.7, in Cafes 106.1, in Raucher-Restaurants 282.4, in Raucher­bereichen neben Nichtraucherräumen 241.3, in Nichtraucherräumen neben Raucher­räumen 67.6 und in reinen Nichtraucherlokalen 6.9 μg PM2,5 /m3 Luft. Die Umweltabteilung der Stadt Wien hat bei ihren Messungen in Raucherlokalen Spitzenwerte bis 600 μg PM2,5/m3 gefunden. (Die EU sieht zum Schutze der Gesundheit einen Jahresmittelwert von 25 μg /m3 vor.)

Prof. Neuberger kommt daher zum Schluss, dass der Aufenthalt und das Speisen in Nicht­raucher­räumlichkeiten neben Raucherräumen wegen der hohen Feinstaubkonzentration gefährlicher ist als der Aufenthalt auf verkehrsreichen Straßen.
Es wurden aber nicht nur diese hohen Partikelkonzentrationen festgestellt, sondern auch die Tatsache, dass 85.1% aller Raucherlokale die gesetzlichen Vorschriften nicht einhalten. Neu­berger kommt daher zur Erkenntnis, dass ein generelles Rauchverbot in allen Gaststätten die kosten­effizienteste Maßnahme ist, cardiovasculare Erkrankungen und erhöhte Sterblichkeit zu verhindern.
In vielen europäischen Staaten wurde dieser Weg erfolgreich beschritten: In Italien gibt es ein streng kontrolliertes generelles Rauchverbot in allen Gaststätten, in Irland, wo in den Pubs traditionell intensivst geraucht wurde, ist die Luft jetzt absolut rauchfrei, und sogar die Tür­kei, wo wahrscheinlich die stärksten Raucher wohnen, hat es geschafft, in allen Gaststätten eine absolut rauchfreie Luft zu garantieren. In Bayern wurde durch einen Volksentscheid eine Verschärfung der gesetzlichen Regelung hin zu einem generellen Rauchverbot erreicht.

In Österreich hingegen gibt es Streitereien, warum Lokale, die kleiner als 50 m2 sind, einfach Raucherlokale bleiben dürfen. Die größeren Lokale, die mit teuren, und wie die Arbeit von Neuberger zeigt, meist höchst ineffizienten Investitionen Raucherbereiche von Nichtraucher­bereichen trennen müssen, schaffen es dennoch nicht, ihre Angestellten und ihre Gäste, häufig mit Kindern, vor gefährlichen Feinstaubkonzentrationen zu schützen.
Immer wieder wird als Argument für die österreichische Lösung der Schutz der persönlichen (Raucher)-Freiheit angeführt, ohne zu berücksichtigen, dass die persönliche Freiheit des Ein­zelnen dort enden muss, wo sie Mitmenschen oder die Allgemeinheit schädigt.

Auch die von wenigen rücksichtsvollen Rauchern freundlicherweise gestellte Frage: „Stört es Sie, wenn ich rauche?“, sollte korrekterweise lauten, „Stört es Sie, wenn ich Sie ein wenig vergifte?“ und beantwortet sich daher von selbst.

Dazu noch ein Link zur Ärzteinitiative gegen Raucherschäden: www.aerzteinitiative.at !

Abschließend noch ein Hinweis auf ein zur Zeit noch nicht beachtetes Feinstaubproblem: PKW mit Benzindirekteinspritzung sind zwar sehr energieeffizient, stoßen aber 10 bis 100 mal mehr Partikel aus als PKW mit herkömmlicher Benzineinspritzung und fünf bis fünfzig­mal mehr Partikel als Diesel-PKW mit Partikelfilter.(2) Der Bericht von ADAC-Messungen (3), zeigt sogar, dass PKW mit Benzindirekteinspritzung bis 10.000 Mal mehr Partikel emit­tieren als die besten Diesel-PKW mit Partikelabscheidungseinrichtungen. PKW mit Benzin­direkteinspritzung müssten daher auch mit entsprechenden Abgasreinigungssystemen ausge­rüstet werden, aber sowohl der Gesetzgeber als auch die Autoindustrie ignorieren zur Zeit noch dieses Problem.

(1) Atmosphere 2011, 2. 171 – 181
(2) Combustion generated Nanoparticles 12TH ETH-Conf. Zürich, 23–25 Juni 2008
(3) http://www.youtube.com/watch?v=ilmN-zmYbuU