Hygienisch bedenkliche Abfälle wie Restmüll, Klärschlämme und Rechengut aus kommunaler Abwasserreinigung (samt den darin enthaltenen Tierkadavern) sollten in geschlossenen Systemen mit entsprechenden mehrstufigen Filteranlagen so rasch wie möglich behandelt werden. In letzter Zeit hat sich daneben auch eine ökologisch nicht sinnvolle Vorgehensweise eingebürgert, die vordergründig Kostenersparnisse bringt. Da biologische Zersetzungsvorgänge bekanntlich zu Wärmeentwicklung führen, kann daher mit Zwangsbelüftung oder mehrmaligem Umlagern innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Gewichtsreduktion der vermischten Abfallmassen um etwa 20 bis 30 % erreicht werden – bei gewichtsbezogenen Verträgen ergibt sich somit eine beachtliche „Kostenreduktion“.
Feinstaub
Die zur Verbrennung angelieferten getrockneten Müllfraktionen und sonstigen hygienisch bedenklichen Fraktionen (wie fäkalhaltiges Rechengut, Sandfanginhalte und Klärschlämme aus kommunaler Abwasserreinigung) verursachen in der Manipulation naturgemäß die Freisetzung von Feinstaub, der sich im Bereich der Anlagen langsam wieder absetzt und somit das Brandrisiko deutlich erhöht. Bei Ablagerung von trockenen Feinstäuben sind selbst Staubexplosionen nicht ausgeschlossen. Es stellt sich die Frage, ob der jeweilige Anlagenbetreiber genügend Personalreserven für tägliches „Staubsaugen“ im Anlieferbereich verfügbar hat. Man kann leicht abschätzen, dass ein derartiger Reinigungsaufwand sich auf täglich mehr als 200 Euro beläuft, der sich bezogen auf eine Fuhre angelieferte biologisch staubtrockene Abfallmischung mit etwa 10 Euro pro Tonne niederschlagen würde (welcher allerdings nicht vom eigentlichen Nutznießer der „Zwischenbehandlung“ bezahlt wird).
Zusätzliche Kosten infolge „Zwischenbehandlung“
Ein besonders problematisches Phänomen ist die Auslösung von Feueralarm durch Rauchmelder auf Grund von Feinstaubwolken, welche bei der Entladung von trockenen Abfallmischungen massiv auftreten. Dies führt zur grotesken Situation, dass die genervten Mitarbeiter im Anlagenbetrieb derartige Warneinrichtungen abschalten bzw. überbrücken, was im Ernstfall eines Brandes zu sehr kostspieligen Folgen führen kann.
Zwecks Minimierung von Emissionen erfolgt im Anlagenbetrieb die Ansaugung von Verbrennungsluft mittels Gebläse aus dem Bereich der Müllbunker. Der feine Müllstaub belegt die Rotorblätter der Gebläse und in weiterer Folge kommt es aufgrund von Unwucht zum Ausfall dieser Anlagen, sodass der Kessel niedergefahren und die Unwucht beseitigt werden muss, bevor der Kessel wieder hochgefahren werden kann. Die Behebung eines derartigen Zwischenfalls kann ein bis drei Tage dauern. Dies bedeutet dann auf jeden Fall einen beachtlichen Erdgasverbrauch für das An- und Abfahren sowie für den Betrieb der Hilfskessel zwecks Energielieferung (z.B. ununterbrochene Versorgung benachbarter Produktionsbetriebe mit Prozessdampf). Die Wartungskosten umfassen daher auch Folgekosten pro Ausfall in der Größenordnung von rund 100.000 Euro, was nicht durch den vertraglichen Behandlungserlös für solcherart „staubenden Abfall“ abgedeckt ist.
Vorzeigeanlagen in Österreich
Für effiziente und saubere thermische Abfallverwertung gibt es in Österreich weltweit vorbildliche Anlagen (siehe Beispiele wie MVA Flötzersteig, Spittelau und Pfaffenau sowie sechs Klärschlamm- und Sonderabfallverbrennungsöfen in Simmering mit Stromerzeugung und Fernwärmeversorgung in Wien, die Anlagen der EVN am Kraftwerksstandort Dürnrohr samt Fernwärmeversorgung für St. Pölten, die Reststoffverwertung ENAGES im Anlagenverbund mit der Papierfabrik Brigl & Bergmeister in Niklasdorf, das RHKW Reststoffheizkraftwerk am Standort Linz-Mitte mit Stromerzeugung und Fernwärmeauskopplung, die RVL mit Hochdruckdampferzeugung für die Versorgung der Lenzing AG, etc.).
„Öko-Dumping“ durch Exporte
Diese Anlagen werden jedoch zunehmend umgangen, um über „biologische Trocknungen“ Gewichtsabnahmen zu bewerkstelligen und den staubenden Rest wenn möglich zu „Dumpingpreisen“ kostengünstig in Richtung Slowakei, Tschechien oder Ungarn (und in Sonderfällen sogar bis nach Bulgarien) zu exportieren. Es handelt sich dabei um „Dumpingpreise“ im wahrsten Sinne des Wortes, da in diesen Ländern das tiefe Entsorgungspreisniveau durch die (in Österreich, Deutschland und Schweiz gesetzlich bereits längst verbotene) noch immer praktizierte Mülldeponierung bestimmt wird (oft werden nur 10 Euro pro Tonne Müll in Rechnung gestellt, die spätere Räumung und Sanierung brisant gewordener Deponiealtlasten kostet dann – gemäß leidvoller Erfahrung in Österreich – dann das etwa zwanzigfache). Dazu passt die legendäre Aussage eines berühmten Pioniers der Mülldeponierung vor 25 Jahren in Österreich: „Profite interessieren mich nicht – fette Profite müssen es sein!“
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ja, aber bei gleichen Umweltstandards!
Die Standards in der Müllentsorgung sind im Vergleich der Anforderungen an Deponierung zwischen Slowakei, Ungarn etc. und Österreich so unterschiedlich wie Tag und Nacht.