HotSpots – Umweltschützer ohne Grenzen haben schon im Artikel „Eine profitable und staubige (Entsorgungs-) Angelegenheit“ über die für die Umwelt nachteilige „biologische Trocknung“ von Restmüll und anderen Abfällen berichtet. Dass diese Abfälle – anstatt sie gemäß Stand der Technik thermisch zu verwerten – getrocknet und anschließend zur weiteren Behandlung verbracht werden, ist auch unter gesundheitlichen Aspekten höchst problematisch.
Die sogenannte „biologische Trocknung“ von hygienisch bedenklichen Abfällen wie Restmüll, Klärschlamm und Rechengut aus kommunaler Abwasserreinigung sowie Schlämme aus der Chemikalienrückgewinnung produziert einen feuchte- bzw. gewichtsreduzierten Rest, der nunmehr ein außerordentlich staubender Abfall ist. Dieser Rückstand wird durch die Freisetzung von Feinstaub und Bioaerosolen in der Manipulation und in der weiteren Behandlung die Gesundheit von Mitarbeitern in mechanisch-biologischen Trocknungsanlagen und nachfolgenden Abfallbehandlungsanlagen sowie eventuell auch von Anrainern dieser Anlagen gefährden.
Bioaerosole
Unter Bioaerosolen versteht man alle im Luftraum befindlichen Ansammlungen von Partikeln, denen Pilze (Sporen, Konidien, Hyphenbruchstücke), Bakterien, Viren und/oder Pollen sowie deren Zellwandbestandteile und Stoffwechselprodukte (z.B. Endotoxine, Mykotoxine) anhaften bzw. diese beinhalten oder bilden.
Vereinfacht ausgedrückt sind Bioaerosole luftgetragene Mikroorganismen. Mikroorganismen kommen überall in der Umwelt vor und viele Vertreter dieser Gruppe besitzen nützliche Eigenschaften.
Ein Teil der Mikroorganismen sind allerdings (potenzielle) Krankheitserreger, so beispielsweise Bakterien, Schimmelpilze und Viren, die in Abfällen wie Restmüll und Rechengut in erheblichem Ausmaß vorkommen.
Wirkungen von Bioaerosolen
In der Studie „Hygienefragen in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlung“ (BE-095, Umweltbundesamt, Wien, September 1998) wird bereits im Vorwort klargestellt:
„Abfallbehandlungsanlagen müssen so betrieben werden, dass mögliche Einwirkungen auf die Umwelt minimal gehalten werden und keine Gefährdung für die in der Anlage beschäftigten Arbeitnehmer auftritt. Aus Sicht der Hygiene haben bei der mechanisch-biologischen Behandlung von Restmüll (und Klärschlamm) vor allem Bioaerosol-Emissionen, d.h. die aus dem Abfall über den Luftweg freigesetzten Keime und Partikel, einen hohen Stellenwert.“
Bioaerosole können Infektionserkrankungen, allergische Reaktionen, Asthma, Bronchitis, Reizung von Augen und anderen Schleimhäuten und weitere Erkrankungen der Atemwege hervorrufen.
In der Bewertung der Gesundheitsgefährdung anhand von Fallstudien in der Literatur wurde in der Studie des Umweltministeriums bzw. Umweltbundesamt beispielhaft festgestellt: „Malros et al. (1992) haben an Arbeitern einer dänischen Sortieranlage asthmatische Beschwerden festgestellt. Bei 8 von 15 Arbeitern, die einer starken Staubbelastung ausgesetzt waren, traten innerhalb von 5 bis 12 Monaten ein Asthma Bronchiale auf, ein weiterer Arbeiter litt an chronischer Bronchitis. Nach der Aufgabe ihrer Tätigkeit klagten sechs der genannten Arbeiter auch längere Zeit (2 Jahre) noch über Asthma bei körperlicher Belastung. Diese sechs Arbeiter und ein weiterer wurden als Berufskranke anerkannt und entschädigt.“
In einer weiteren Untersuchung traten bei 4 von 11 Arbeitern, die in einem schwedischen Müllklärschlamm-Kompostwerk im Aufgabebereich und beim Auslass der Mühle tätig waren, Übelkeit, Kopfschmerzen und Durchfall auf. In diesem Bereich wurden hohe Konzentrationen an Fäkalkeimen in der Luft festgestellt (Lundholm und Rylander, 1980).
Erforderliche Maßnahmen
In der behördlichen Bewilligung und Überwachung von mechanisch-biologischen Trocknungsanlagen wären gemäß der anzuwendenden Gesetze die möglichen gesundheitlichen Wirkungen der von diesen Anlagen emittierten Bioaerosole für Menschen zu prüfen, insbesondere die allergenen, toxischen und infektiösen Risiken bei Inhalation dieser Bioaerosole.
In Anbetracht der zunehmenden Missstände in der mechanisch-biologischen Abfalltrocknung in etlichen Bundesländern sind Messungen von Bioaerosolen und deren toxiklische Bewertungen dringend erforderlich.
Bezeichnend für Österreich ist allerdings, dass es dafür seit Jahren keine Nachfrage seitens öffentlicher Stellen gibt, obgleich diese Problematik aus Publikationen insbesondere auch des Umweltministeriums bekannt sein müsste.
Immissionsbetrachtung
Aus bislang vorliegenden umweltepidemiologischen Studien liegen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Bioaerosole im Umfeld solcher Anlagen vor. Eine im Vergleich zur ortsüblichen natürlichen Hintergrundbelastung erhöhte Bioaerosol-Immissionskonzentration, durch Emissionen aus einer offenen mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage, ist als eine erhebliche (potenzielle) zusätzliche Bioaerosolbelastung der Arbeitnehmer und Anrainer anzusehen.
Aus Gründen des (gesetzlich erforderlichen) vorsorgenden Umweltschutzes kann eine solche erhöhte Exposition deshalb als Gesundheitsgefährdung eingestuft werden, da bei manchen Personen nachteilige gesundheitliche Effekte (z. B. allergische Symptome) schon bei Exposition gegenüber üblichen Umweltkonzentrationen auftreten können.
Prävention
Abfälle wie Restmüll, kommunale Klärschlämme und Rechengut sind daher ohne Umwege und gesundheitsgefährdende Zwischenbehandlungen und Manipulationen in thermischen Abfallverwertungsanlagen umweltfreundlich, sicher und für die Konsumenten kostengünstig zu behandeln. Dass diese Anlagen in Österreich jedoch zunehmend über „biologische Trocknungen“ umgangen und die Abfälle über Umwege entsorgt werden, wurde von HotSpots – Umweltschützer ohne Grenzen schon im Artikel „Eine profitable und staubige (Entsorgungs-) Angelegenheit“ aufgezeigt.